Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland das neue Bürgergeld, welches die früheren Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II) ersetzt. Arbeitslose Menschen erhalten seitdem grundsätzlich mehr Grundsicherungsleistungen pro Monat sowie mehr Zuschüsse vom Staat. Ein alleinstehender Erwachsener, der bislang Anspruch auf Grundsicherung hatte, erhält 53 EUR mehr im Monat, also regulär 502 EUR. Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren bekommen 37 EUR zusätzlich.
Wer Bürgergeld bezieht, fällt außerdem unter eine einjährige Karenzzeit: Ein Vermögen bis 40.000 EUR ist damit zwölf Monate lang geschützt. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt (sogenannte Bedarfsgemeinschaft), steigt die Grenze um weitere 15.000 EUR. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs werden zudem die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe anerkannt. Für Heizkosten gilt keine Karenzzeit, sie werden vom Jobcenter „in angemessener Höhe“ übernommen. Außerdem gibt der Staat auch in anderen Bereichen Zuschüsse, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Bildung bzw. Weiterbildung sowie für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.
Die Arbeitsagenturen und Jobcenter setzen nun auf langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten statt auf die schnelle Vermittlung auch in Aushilfsjobs. Die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stehen stärker im Fokus. Empfänger des Bürgergelds müssen künftig nicht mehr jeden Job annehmen, wenn stattdessen eine Ausbildung oder eine Weiterbildung die Chancen erhöht, später eine bessere Stelle zu finden.
Wer Bürgergeld bezieht und gegen Auflagen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters verstößt, muss allerdings mit Leistungsminderungen rechnen. Bei der ersten Pflichtverletzung wird das Bürgergeld für einen Monat um 10 % des maßgeblichen Regelbedarfs gemindert, bei der zweiten für zwei Monate um 20 % und ab der dritten für drei Monate um 30 %. Die Zahlungen für die Unterkunftskosten sind von diesen Minderungen nicht betroffen.
Wer Bürgergeld bekommt, zahlt darauf keine Steuern, da es sich um eine sogenannte Grundsicherungsleistung handelt. Es erhöht auch nicht den Steuersatz der übrigen Einkünfte (sog. Progressionsvorbehalt), wie dies etwa beim Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld der Fall ist.
Hinweis: Hat ein Arbeitnehmer lediglich für ein paar Monate Bürgergeld bezogen und war ansonsten in einer Anstellung, dann hat er in der Regel auch Einkommensteuer gezahlt. Diese kann er sich teilweise vom Finanzamt zurückholen, indem er eine Einkommensteuererklärung abgibt und darin alle absetzbaren Kosten aufführt. Empfänger von Bürgergeld sollten aber wissen, dass erhaltene Steuererstattungen auf ihr Bürgergeld angerechnet werden, sofern beide Zahlungen im gleichen Monat zufließen.